Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen:
Die Höhe der Schul- und der Aufnahmegebühr entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Kostenbeitragsordnung Karlsruhe und Kostenbeitragsordnung Mannheim. Zusätzlich entstehen Kosten für Bücher, andere Sachkosten und Exkursionen.
Einkommensabhängige ermäßigte Schulgebühr:
Für Schulgeldpflichtige mit niedrigem Einkommen kann auf schriftlichen Antrag die Schulgebühr ermäßigt werden.
Schulgeldpflichtig sind das die Schule besuchende Kind und seine Eltern. Sind andere Personen verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu gewähren, sind auch diese schulgeldpflichtig.
Als Einkommen gilt die Summe der im letzten Kalenderjahr vor dem Schulbesuch des Kindes erzielten positiven Nettoeinkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes, aller schulgeldpflichtigen Personen.
Bei Geschwistern, die gleichzeitig die Schule besuchen, beträgt der Rabatt für das zweite Kind 30 Prozent der Schulgebühr für die Schulart, in der sich das Kind befindet, und 50 Prozent für das dritte Kind.
Die Investition in eine gute Ausbildung zählt zu den sinnvollsten, die man tätigen kann. Der Gewinn zahlt sich ein Leben lang aus. Gerne informieren wir Sie über die Fördermöglichkeiten, die Sie nutzen können, z.B.:
- Stipendien
- BAföG
- Geschwisterrabatt
- Steuerabzug für private Schulen